Frage:
darf ich mit dem alleinigem sorge recht mit meinem Kind auswandern?
trine
2006-11-15 11:56:12 UTC
wenn ich zum beispiel ein arbeitsangebot habe!
oder einen neuen patner habe der im ausland lebt
Elf antworten:
sweetscarlett
2006-11-15 13:43:56 UTC
Ja , aber bedenke: Beide Elternteile sind für ein Kind wichtig . Schwierig wird es nicht wenn der andere Elternteil ein Besuchs recht hat, denn er kann das Kind ja besuchen kommen im Ausland. Also wenn du das alleinige sorge recht hast, darfst du auch wo immer du hingehen willst mit deinem Kind.Jugendamt hat da rechtlich gar nix zu sagen ! Der andere Elternteil kann rechtlich auch null machen....ausser ihr habt das gemeinsame sorge recht !
fairyofnorth
2006-11-15 12:03:53 UTC
Geh zum Jugendamt, die geben dir u.U. auch Rechtsbeistand. Denk aber auch an dein Kind, und wie es die räumlich sehr weite Trennung vom Vater verkraftet. Und ich denke mal der Vater hat auch Gefühle.........
2016-12-17 15:38:11 UTC
Es geht nicht darum wer das Sorgerecht hat! Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ausschlaggebend!!!!! Der der das Aufenthaltsbestimmungsrecht besitzt darf entscheiden wo das type ist und wo nicht!
2006-11-15 12:55:11 UTC
Ich glaub du darfst das schon, wäre aber richtig scheiß.. für das Kind, im Fremdenland ohne seinen Vater??? Solltest erst an das Wohl deines Kindes denken und dann an deins
bastelbetty
2006-11-15 12:36:52 UTC
Wenn man das alleinige Sorgerecht hat, hat man auch automatisch das alleinige Aufenthaltbestimmungsrecht, dies ist miteinander gekoppelt.



Es gibt Rechtsprechungen, da haben beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht, aber nur ein Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht - zumeist liegt es bei dem Elternteil, wo das Kind lebt.



Ja, Du darfst auswandern - ohne irgendwelche Zustimmungen vom Jugendamt, Gerichten oder vom Kindsvater.



Allerdings fände ich es sehr fatal, eine so große Distanz zwischen Vater und Kinder herstellen würde (je nach dem wie er sich um seine Kinder kümmert und wie die Bindung zueinander ist)



Schlimmstensfalls kann der Kindsvater Dich auf eine neue Umgangsregelung verklagen, in der auch beinhaltet ist, daß Du Dich an den Umgangskosten beteiligen musst, weil Du die Distanz hergestellt hast z.B. wenn Du in Frankreich wohnst, die Kinder bis zur Grenze nach Deutschland bringen musst, und der Vater die Kinder dort abholt und umgekehrt.



Würdest Du das wirklich wollen? Die Kinder würden sich immer mehr von Vater entfremden, weil der Umgang wahrscheinlich nicht im 2-Wochen-Rythmus stattfinden kann.



Solltest Du das vorhaben, oder es sich so ergeben, überlege Dir diesen Schritt gut.



Auf der Internetseite www.vatersein.de kannst Du auch nochmal zu dieser Thematik posten, und dort gibt es Väter, deren Kinder im Ausland leben und wie sich der Umgang gestaltet (wenn überhaupt).
BieneH
2006-11-15 12:10:01 UTC
Ja.
Joachim K
2006-11-15 12:08:38 UTC
Hallo,

Du hast zwar das alleinige Sorgerecht aber die o. der Kleine hatt noch einen Jugenamt-Vormunt (durch die Scheidung automatisch bei Minderjährigen),besser währe das Jugendamt über die Absicht zu Informieren.Probleme könnte es geben wenn der Ex-Partner ein Besucherrecht hatt. Mit freundlichem Gruß Joachim
sittingbull66
2006-11-15 12:05:55 UTC
Definitiv können Sie auswandern mit alleinigem Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht!
Tinchen
2006-11-15 12:03:05 UTC
Ja
Dr.Seuss
2006-11-15 12:00:34 UTC
Solange dein Partner (ex) auch noch ein Sorgerecht hat, sei es auch nur teilweise, dann braust du eine Genemigung von ihm. Denn er hat ein Recht aus seine Kinder und dass nimmst du ihm eventuell, wenn du ins Ausland gehst. Aber wenn der Vater deiner kinder nichts dagegen hat, dann ist das ja kein Problem.
2006-11-15 12:08:34 UTC
das alleinige Sorgerecht reicht nicht aus du brauchst auch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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